Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wir übernehmen für Ihr Unternehmen die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz.

 

Als Grundlage der Einsatzzeiten dient die BGV A2 und ermöglicht je nach Betriebsgröße und Berufsgenossenschaft, eine Grund- und Bedarfsbetreuung.

 

Die Dokumentation unserer Beratungen und Begehungen dient zur Vorlage bei Behörden, und wird nach höchsten Qualitätsstandards ausgeführt !